AGB

Kundenvertrag / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

§ 1 Vertragsgegenstand

Nachfolgender Vertrag wird geschlossen zwischen dem Kunden (namentlich genannt) und Herrn Nick Prade*), im folgenden Personal Trainer (PT) genannt. Vertragsgegenstand ist die gem. § 2 seitens des Kunden gewählte Anzahl von Trainingseinheiten (TE).

§ 2 Vertragsdauer und Vertragsinhalt

Der Vertrag kann über eine oder mehrere Trainingseinheiten (TE)
abgeschlossen und beliebig verlängert werden.

§ 3 Vertragsauflösung/Kündigung

(1) Der Vertrag kann sowohl vom Kunden als auch vom PT mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die gem. § 8(4) vom Kunden bereits bezahlten jedoch noch nicht in Anspruch
genommenen TEn.
(2) Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Kunden gem. §§ 9 und 10, oder bei Verstößen gegen § 8, behält sich der PT vor, den Vertrag
seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 8(4) vom Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten TE besteht dann nicht.
(3) Die Kündigung kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.

Leistungsumfang/Trainingsplanung/Zahlungsbedingungen

§ 4 Personal Training

Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:

Ausdauertraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des Herz-Kreislaufsystems z.B. durch Laufen/Jogging, Walking/Nordic-Walking, Radfahren, Mountainbiking;

Funktionelles Bewegungstraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des gesamten Bewegungsapparates durch – Boxtraining, Thai- und Kickboxen und Selbstverteidigung – Krafttraining mit Geräten oder freien Gewichten
– TRX-, Kettlebell Training und andere freie Übungen
– wohldosiertes Dehnen und Stretchtraining;

Entspannung mittels diverser Entspannungstechniken und Massage.

Personal Training ersetzt kein ärztliche Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.

§ 5 Leistungsumfang

Eine Trainingseinheit (TE) dauert 60 Minuten.

§ 6 Trainingsplanung/Trainingszeiten

(1) Alle TE werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.
(2) Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt.
An gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen wird nur in Ausnahmenfällen Training durchgeführt.
(3) Der PT behält sich vor, in den Monaten Juli / August einen trainingsfreien Urlaubszeitraum von bis zu 4 Wochen vorzusehen. Dieser Zeitraum ist bei der Trainingsplanung zu berücksichtigen. Die genauen Daten hierzu werden durch den PT frühzeitig mit dem Kunden besprochen.
(4) Weitere trainingsfreie Zeiträume können in Absprache mit dem Kunden vereinbart werden.
(5) Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, im Studio des PT oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

§ 7 Umplanung/Absagen/Nichterscheinen

(1) Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Kunden. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.
(2) Im Voraus gebuchte und bezahlte TE sollten durch den Kunden innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden. Danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

§ 8 Gebühren/Zahlungsbedingungen

(1) Gebühren für gem. § 2 gebuchte TE richten sich nach der aktuellen Preisliste (derzeit gültige Preisliste 08/2010).
(2) Ab einer Entfernung zwischen Wohnung des PT und gewünschtem / festgelegtem Trainingsort von mehr als 10 Kilometer, wird ab dem 21. gefahrenen Kilometer eine Kilometerpauschale von 0,40 € je gefahrenem Kilometer
berechnet.
(3) Sonstige Kosten wie Beiträge / Tageskarten zu Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgerät, Eintrittsentgelte usw. sind vom Kunden zu tragen.
(4) Die Kosten für die TE(en) sind im Voraus, unmittelbar nach Vertragsabschluß und Erhalt der Rechnung gem. gültiger Preisliste, bargeldlos durch Überweisung zu begleichen.

Obliegenheiten des Kunden

§ 9 Ärztlicher Gesundheitscheck

Unabhängig von dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des PT bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitscheck) und das Ergebnis mit dem PT persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.

§ 10 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluß eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden.

Obliegenheiten des PT

§ 11 Verschwiegenheit

Der PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.

§ 12 Sorgfaltspflicht

(1) Der PT ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen.
(2) Während der TE ist der PT verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.

Haftung/Nichthaftung/Haftungsausschluß

§ 13 Haftung

(1) Die Teilnahme des Kunden an den TE sowie an dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. mögl. späterer Re-Check(s)), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung / Gefahr.
(2) Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches, des Gesundheitschecks und des zugehörenden Auswerteberichtes seitens des PT gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Kunden sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
(3) Der Kunde haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem PT vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzu fügt.
(4) Der Kunde haftet ferner für Schäden, die er an durch den PT zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(5) Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
(6) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Kunden oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den PT ausgeschlossen
(7) Der PT haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport
zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet.
(8) Der PT haftet weiter nicht für Personen -, Sach – und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
(9) Der PT haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 9 und 10 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
(10) Der PT haftet ferner nicht für Personen -, Sach – und Vermögensschäden die dem Kunden durch Netzwerkpartner des PT entstehen.

§ 14 Gültigkeit der Haftungsfreizeichnung

Vorstehende Haftungsfreizeichnung nach § 13 Abs. (6) bis (8) gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des PT und für den Fall, dass die Schadensursache / Unfallursache auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den PT nach § 12 zurückzuführen ist.

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